Kündigung, Abmahnung, Zeugnis
Rechtsquellen
In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.
Meine Leistung
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftige ich mich mit dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Das individuelle Arbeitsrecht beschreibt die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern auf der Grundlage des zwischen ihnen abgeschlossen Arbeitsvertrages. Die meisten Differenzen, die anwaltlicher Hilfe bedürfen, ergeben sich hier im Zusammenhang mit Kündigungen, Abmahnungen, Abschluss von Aufhebungsverträgen, Aushandeln von Abfindungen, Inhalt von Zeugnissen, Lohnklagen, unzutreffende Lohnabrechnungen, usw. Die Aufzählung ist selbstverständlich nicht vollständig. Es empfiehlt sich immer, bevor man - insbesondere als Arbeitnehmer - z. B. eine Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag setzt, anwaltlichen Rat einzuholen, um auch über die Folgen eines solchen Vertrages im Hinblick auf eventuelle Arbeitslosigkeit (z.B. Stichwort: Sperrfrist) informiert zu sein.
Ist man als Arbeitnehmer von einer Kündigung betroffen, ist schnelles Handeln geboten, denn der Gesetzgeber hat zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen gesetzt, wenn man die Sozialwidrigkeit der Kündigung feststellen lassen will. Innerhalb dieser Frist muss die Klage bei Gericht eingegangen sein, wenn man mit der Kündigung nicht einverstanden ist und sich dagegen wehren will. Nur in einem solchen Klageverfahren kann die Unwirksamkeit der Kündigung im Verhältnis zum Arbeitgeber festgestellt werden. Viele solcher Bestandsschutzstreitigkeiten enden mit Vergleichsregelungen, in denen sich der Arbeitgeber verpflichtet, für den Verlust des Arbeitsplatzes an den Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen und der Arbeitnehmer im Gegenzug die Kündigung akzeptiert.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die o. a. Klagefrist (3 Wochen, gerechnet vom Erhalt der Kündigung an) auch gilt, wenn man sich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristung des Vertragsverhältnisses wehren will.
Von dieser 3-Wochen-Frist gibt es nur wenige seltene Ausnahmen, die es erlauben, auch noch nach Ablauf dieser Klagefrist eine Kündigung gerichtlich anzugreifen. Um auf die "sichere Seite" zu gelangen, sollte man deshalb vorsorglich immer diese Frist einhalten.
Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit dem Tarifrecht und dem Betriebsverfassungsrecht / Personalvertretungsrecht. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeiten in diesem Bereich liegt im Aushandeln von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleich, Beratung und Vertretung im Bereich der Mitbestimmungsrechte.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit 1988 ist es mir erlaubt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Die Bezeichnung Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer in einem förmlichen Verfahren auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung vergeben. Um in einem bestimmten Rechtsgebiet den Titel eines Fachanwalts führen zu dürfen, ist es notwendig, folgende Voraussetzungen zu erfüllen (§§ 2 und 3 Fachanwaltsordnung):
§ 2 Anforderungen an Kenntnisse und Erfahrungen
1) Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind
a) besondere theoretische Kenntnisse und
b) besondere praktische Erfahrungen.
2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
3) Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
§ 3 Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine unmittelbar vor Antragstellung mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Weitere Einzelheiten zu dieser Vorschrift und den jeweils aktuellen Gesetzesstand finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltkammer ( www.brak.de ). Die Angabe von anderen Bezeichnungen wie z.B. Spezialist o. ä., beruhen auf eigenen Einschätzungen der jeweiligen Rechtsanwälte.
Fernsehen am Arbeitsplatz
Bei sportlichen Großveranstaltungen stellt sich immer wieder die Frage, ob es Mitarbeitern erlaubt ist, am Arbeitsplatz die entsprechenden Fernsehübertragungen während der Arbeitszeit zu verfolgen.
Der WDR, Lokalzeit Bonn, hat sich in seiner Sendung vom 12.6.2010 anläßlich der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika mit dem Thema Fernsehen am Arbeitsplatz beschäftigt. Rechtsanwalt Gille gibt als Experte hierzu Hinweise und Tipps. Den Ausschnitt der Sendung können Sie mit freundlicher Genehmigung des WDR hier abrufen.





















