Sie sind hier: Kosten
Zurück zu: Kanzlei
Allgemein:
Kontakt
Impressum
Stets bin ich bemüht, meinen Mandanten optimale Leistung zu einem angemessenen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Für ein Erstberatungsgespräch fällt lediglich eine geringe Pauschale an, die wir vor der Beratung vereinbaren.
Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, berechne ich ein Stundenhonorar gemäß unserer Vereinbarung. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.
In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.