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Prozessfinanzierung

Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um selbst einen notwendigen Prozess zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, Beratungs- und Prozess-kostenhilfe für die anwaltliche Tätigkeit zu beantragen. Hierzu ist - wie könnte es anders sein - ein Formular auszufüllen, mit dem die finanzielle Situation dargestellt und unter Beifügung von Belegen auch nachgewiesen wird. Das zuständige Gericht prüft dann den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe.

Sollte diese Situation auf Sie zutreffen, zögern Sie nicht, mich darauf anzusprechen, damit ich dann die weiteren Einzelheiten hierzu mit Ihnen erörtern kann.

Vielfach sind Mandanten auch rechtschutzversichert. Die Deckungsschutzanfrage nehme ich gerne für Sie vor.

Wenn Sie nicht versichert sind, gleichwohl wegen der Höhe des Streitwertes jedoch das finanzielle Risiko eines Prozesses nicht alleine tragen wollen, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, mit einem Prozessfinanzierer zusammen-zuarbeiten. Dieser deckt dann das Risiko ab und erhält im Erfolgsfall dafür einen bestimmten vorher festgelegten Prozentsatz vom Erfolg.